Markus Dietrich Supervision und Coaching Frankfurt am Main

Hoch eskalierte Elternkonflikte, Hochstritttigkeit: Wovon reden wir hier überhaupt?

Annäherungen

Anstatt mit einer relativ abstrakten Definition aufzuwarten, möchte ich Ihnen „Spuren“ aus der Praxis vorstellen, die auf eine Hochstrittigkeit hindeuten.

Bei allen „individuellen“ Eigenheiten, die jedem Konflikt innewohnen, gibt es doch auch Charakteristika, die für einen hoch eskalierten Elternkonflikt typisch sind. Die einzelnen Merkmale für sich – etwa die Überweisung eines Elternpaares an eine Erziehungsberatungsstelle – sind noch kein hinreichender Beleg für Hochstrittigkeit. Erst wenn verschiedene Merkmale zusammenwirken, kann man von einem hoch eskalierten Elternkonflikt sprechen. Selbstverständlich treten nie alle Merkmale in einem Konflikt auf, auch sind sie unterschiedlich ausgeprägt.

Erste Spuren – Die Anmeldung

Schon vor dem ersten Gespräch, in der Regel bei der Anmeldung durch ein Elternteil in einer Beratungsstelle, kann es die ersten Hinweise darauf geben, dass es sich um einen hoch eskalierten Elternkonflikt handeln könnte.

Eine Mutter meldet sich in der Beratungsstelle. Ihr Mann und sie hätten sich getrennt. Für eine Konfliktberatung seien sie nun vom zuständigen Familiengericht an die Beratungsstelle verwiesen worden.

Wegen einer Trennungsberatung für sich und seine Frau wird ein Mann in der Beratungsstelle vorstellig. Er sei im vergangenen Monat ausgezogen und habe seitdem seine zwei Kinder nicht mehr gesehen. Er bittet die Beratungsstelle, mit seiner Frau wegen eines gemeinsamen Erstgespräches Kontakt aufzunehmen, er selbst könne das nicht tun.

Zur Einleitung eines Begleiteten Umgangs besteht der Vater auf getrennte Gespräche; die Anwesenheit seiner Ex-Frau im selben Raum sei ihm unerträglich.

Zweite Spuren – Das Erstgespräch

Zu Beginn des Gespräches begrüßen sich die Eltern nicht. Im weiteren Verlauf würdigen sie sich keines Blickes. Sprechen sie über die Ex-Partner*in, ist von „die“ oder „der“ die Rede, wahlweise auch von „Herrn X“ oder „Frau Y“.

Während eines Erstgespräches zu einem Begleiteten Umgang fällt der Berater*in auf, dass die Eltern ungewöhnlich schnell Terminvereinbarungen treffen können. Es herrscht eine Atmosphäre der zügigen Kooperation. Die Berater*in fragt sich, was die Eltern denn noch brauchen könnten. In dem darauf folgenden Einzelgespräch erläutert die Mutter, dass dieses Vorgehen dafür sorge, mit dem Vater möglichst wenig zu tun haben zu müssen.

Nach den ersten, einleitenden Sätzen durch die Berater*in ergreift der Vater das Wort. Wegen ihm müssten sie alle hier gar nicht sitzen, das sei alles die Schuld der Mutter, mit der man einfach keine Vereinbarungen treffen könne.

Sie selbst, so die Mutter, habe überhaupt nichts dagegen, wenn der Sohn den Vater sehe. Tatsächlich sei es aber so, dass der Sohn das gar nicht wolle, und sie werde ihn mit Sicherheit nicht dazu zwingen. Die Frage der Berater*in, ob das Kind denn auch über den Schulbesuch selbst entscheiden dürfe, verneint sie empört.

Die Ex-Frau, so der Vater, habe sich um die Kinder nie ausreichend gekümmert. Schon kurz nach der Geburt sei sie wieder mit Freundinnen um die Häuser gezogen; gestillt habe sie keines der Kinder.

Dem Vater, so erzählt die Mutter, sei der Alkohol immer wichtiger als alles andere gewesen, auch schon vor der Geburt. Nach der Geburt sei das sogar noch schlimmer geworden, obwohl er etwas anderes versprochen habe.

Nach der Trennung, berichtet die Mutter, habe die Tochter ihr unter Tränen erzählt, dass der Vater sie „da unten“ angefasst habe; sie selbst habe das nicht mitbekommen, sonst wäre sie natürlich sofort eingeschritten.

Er könne nicht mit Sicherheit sagen, dass er der Vater sei. Schließlich sei er oft nicht zu Hause gewesen, da er auch nachts gearbeitet habe.

Die Terminfindung für ein weiteres, gemeinsames Gespräch scheitert trotz mehrerer Versuche.

Das sind durchaus typische – wenn auch nicht alle – Erzählungen, die Berater*innen, die sich im Feld der hoch eskalierten Elternkonflikte bewegen, regelmäßig zu hören bekommen. Ihnen allen ist gemein, dass sie die „Abschaffung“ des anderen Elternteils zum Ziel haben. Der andere Elternteil, so der Subtext, der manchmal auch ganz offen erzählt wird, habe schon lange aufgehört für das Kind wichtig zu sein. Oder sei es nie gewesen. Oder sei eine Gefahr für das Kind.

Dritte Spuren – Das Erstgespräch: Gefühle, Bilder und Impulse der Berater*in

Im Verlauf des Gespräches überkommt die Berater*in ein starkes Gefühl der Hoffnungslosigkeit.

Mit zunehmender Dauer des Gespräches agiert die Berater*in immer vorsichtiger. Ein falsches Wort, so befürchtet sie, und sie hat einen der Elternteile zum Feind.

Die Berater*in möchte am liebsten losschreien, um dem aggressiven Rededuell ein Ende zu bereiten. In ihr tauchen Phantasien auf, wie sie beide Eltern zurechtweist und „in den Senkel“ stellt.

Während des Redebeitrages eines Elternteiles steigt in der Berater*in das Bild auf, dem „Bösen ins Antlitz“ zu schauen.

Sehr schnell hat die Berater*in für sich entschieden, welcher der beiden Elternteile die alleinige Schuld trägt.

Interventionen verpuffen wirkungslos. Die Berater*in fühlt sich jeglichen Mittels beraubt, das Gespräch zu steuern und in ihrem Sinne zu gestalten. Sie fühlt sich unfähig und stellt sich während und nach dem Gespräch die Frage, ob sie nicht den Beruf verfehlt habe.

Während eines Erstgespräches fällt der Berater*in innerhalb einer Minute drei Mal der Kugelschreiber aus der Hand, so stark steht sie unter Spannung.

Die Berater*in hat große Mühe, ihre gewohnte professionelle Wertschätzung den Eltern gegenüber aufrecht zu erhalten.

In der Nachbesprechung mit einer Kolleg*in tauchen Kriegsvokabeln und -bilder auf: Schützengraben, Heckenschütze, Kampf bis zur letzten Patrone, Scharfschütze.

Der Unterschied, der den Unterschied macht

Dass sich (Eltern-)Paare vor, während und nach der Trennung streiten, ist erst einmal nicht überraschend. Dass in vielen Fällen an der ex-Partner*in zunächst kein gutes Haar gelassen wird, auch nicht. Meistens klingen diese Konflikte aber nach und nach wieder ab. Nämlich in etwa 95% der Fälle, in denen Eltern sich entscheiden, getrennte Wege zu gehen. Lediglich die restlichen 5% der Eltern sind hochstrittig. Sie verursachen aber 95% des Arbeitsaufwandes, den Jugendämter und Beratungsstellen mit getrennten Eltern haben (s.a. Dietrich/Paul (2012): „Hoch strittige Elternsysteme im Kontext Trennung und Scheidung“. In: Weber/Schilling (Hrsg.): „Eskalierte Elternkonflikte“. 2. Auflage (S.13) :Weinheim/Basel)

Der Unterschied, der den Unterschied macht, ist die Verlagerung des Konfliktfeldes. Aus einem Paarkonflikt wird ein Elternkonflikt. Der Auflösung der (Liebes-)Beziehung soll die Auflösung der Familienbeziehung folgen. Der oder die Andere soll aus dem Leben des Kindes entfernt werden. Dazu bedarf es des Beweises, dass der/die Andere als Mutter oder Vater gänzlich ungeeignet ist. Genau das machen die anderen Elternpaare nicht. Sie stellen die Kompetenz und Wichtigkeit der ex-Partner*in für das gemeinsame Kind nicht in Frage.

 

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Miriam Wieteska

Lieber Herr Dietrich, dürfte ich Ihnen zwei Fragen stellen? – die Idee mit der Definition der Hochstrittigen Eltern (also die Spaltung und die Intention, den Anderen nicht nur als Partner, aber auch als Elternteil zu vernichten) finde ich sehr gut und bildlich. Es bringt gerade schnell die richtige Bildern hoch. Nur habe ich mich bei dem einen Beispiel mit Anschuldigung einer sexuellen Misshandlung gefragt: machen Sie da eine Unterscheidung zwischen der Situation, wo die Anschuldigung dem Wegschaffen des Anderes/dem Kriegsgewinn dient und der Situation, wo die Anschuldigung tatsächlich stimmt? – Und ist es möglich, dass eine hochstrittige Situation entsteht zwischen… Weiterlesen »

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